Zum 15.01.2025 hat unser ärztlicher Kollege Jörg Hieß erfolgreich die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner in unserer Praxis abgeschlossen. Seine internistische, kardiologische und notfallmedizinische Expertise reißt eine Lücke in unser Team.
Insbesondere bei der Versorgung der Notfälle in der Praxis und im häuslichen Umfeld konnten sich unsere Patienten auf ihn verlassen.
Wir wünschen Jörg Hieß für den Weg in die eigene Praxis alles Gute.
Zur Verstärkung unseres Team suchen wir ab sofort ärztliche Kolleginnen oder Kollegen für eine allgemeinmedizinische Weiterbildung in unserer Lehrpraxis der Uniklinik Freiburg.
Bitte bestellen Sie Überweisungen und Rezepte im Voraus.
für alle Kassenpatienten gilt (nicht Privatrezepte):
ab sofort werden wir unser System auf das elektronische Rezept umstellen.
Die Rezepte lassen sich durch das Einlesen der Karte in der Apotheke direkt einlösen. Ein Papierausdruck erfolgt nicht mehr.
Folgende Punkte gilt es zu beachten:
- ohne eingelesene Karte (einmal pro Quartal) können wir wie bisher kein Rezept ausstellen
- Dauerrezepte (z.B. Blutdrucktabletten, Diabetestabletten, …) müssen mindesten zwei Tage im Voraus per Anruf (577070) oder per E-Mail (rezept@regiopraxis.de) bestellt werden. Es erfolgt keine E-Mail Antwort auf die Rezeptbestellung. Sie können die erfolgreiche Freischaltung mittels der App "Das E-Rezept" oder Apps der Versandapotheken z.B. "Docmorris" oder "Shopapotheke" prüfen. Das Medikament können Sie nach Prüfung immer noch in der Apotheke vor Ort einlösen.
- Notfallrezepte (z.B. Antibiotika, …) werden direkt in der Sprechstunde ausgestellt und können im Anschluss eingelöst werden.
- Versandapotheken: Sollten Sie Ihre Rezepte bisher bei einer Versandapotheke eingelöst haben, brauchen Sie in Zukunft die App „Das E-Rezept“ der Firma Gematik, welche Sie im App Store oder Play Store finden.
Diese Funktion müssen Sie über Ihre Krankenkasse freischalten lassen.
Alternativ bieten Versandapotheken das Auslesen der Krankenkassenkarte mittels Smartphone an. Dadurch können die Rezepte direkt eingelöst werden.
- Konventionelle Papierrezepte gelten weiterhin für Betäubungsmittel, Hilfsmittel, Blutzuckerteststreifen und Privatrezepte
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